Zum Hauptinhalt springen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für virtuelle Geschäftsadressen, Postservice, Telefonservice und ergänzende digitale Leistungen der Rivus Media GmbH.

Stand: 2026-05-13

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Rivus Media GmbH, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt, für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich virtuelle Geschäftsadressen, Postbearbeitung, Telefonservice und die optionale Nutzung von temporären Arbeitsplätzen. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, sofern nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden bezüglich der vom Anbieter offerierten Dienstleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(2) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Servicepaket bzw. im Einzelvertrag spezifizierten Dienstleistungen, insbesondere:

  • Die Bereitstellung einer ladungsfähigen Geschäftsadresse.
  • Die Annahme, Bearbeitung, Digitalisierung und Weiterleitung von Postsendungen (Postservice).
  • Die Bereitstellung einer lokalen Rufnummer und die Entgegennahme von Anrufen im Namen des Kunden (Telefonservice).
  • Optional die tageweise oder stundenweise Überlassung eines Arbeitsplatzes an einem Tisch zur temporären Nutzung.

(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch die Bestätigung einer Online-Bestellung des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(4) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde ausdrücklich seine Unternehmereigenschaft.

(5) Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass der Kunde entgegen seiner Bestätigung als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gehandelt hat, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag anzufechten oder außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach dem üblichen Marktwert abgerechnet.

(6) „Schriftform“ im Sinne dieser AGB ist auch durch Textform (insbesondere per E-Mail) gewahrt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften eine strengere Form verlangen.

§ 2 Leistungsumfang Allgemein

(1) Der genaue Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets oder der einzelvertraglichen Vereinbarung.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte (Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen) einzusetzen. Die Verpflichtung des Anbieters zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Anbieter ist bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit und Qualität seiner Dienstleistungen sicherzustellen. Vorübergehende Leistungseinschränkungen oder -unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt (vgl. § 8), technischer Störungen oder notwendiger Wartungsarbeiten sind jedoch möglich und begründen keine Ansprüche des Kunden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (Allgemein)

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und den Anbieter unverzüglich über Änderungen seiner Daten (Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten, wirtschaftlich Berechtigte etc.) zu informieren.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Anbieters nicht für rechtswidrige, sittenwidrige oder die Rechte Dritter verletzende Zwecke zu nutzen. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen vertragswidrigen Nutzung resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller ihn betreffenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Impressumspflicht, Handelsregistereintragungen, Gewerbeanmeldung, steuerrechtliche Pflichten) selbst verantwortlich.

(4) Der Kunde erteilt dem Anbieter alle für die Erbringung der gebuchten Dienstleistungen notwendigen Vollmachten, insbesondere eine Postempfangsvollmacht gemäß den Vorgaben in Teil B, Abschnitt I, § 3 dieser AGB.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (z.B. für das Kundenportal) geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(6) Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (z.B. seiner Anrufer, Geschäftspartner oder Kunden) durch die Inanspruchnahme der Dienste an den Anbieter übermittelt oder durch den Anbieter verarbeiten lässt, ist der Kunde dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Informations- und ggf. Einwilligungspflichten gegenüber den Betroffenen zu erfüllen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters bzw. der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die vereinbarten Entgelte sind, je nach gewähltem Paket und Zahlungsintervall (z.B. monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich), im Voraus fällig. Variable, nutzungsabhängige Entgelte (z.B. für zusätzliches Postvolumen, Porto, Bearbeitungspauschalen, Telefonminuten über Fair-Use) werden nachträglich, in der Regel monatlich, abgerechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift oder anderen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden. Der Anbieter ist berechtigt, für bestimmte Zahlungsmethoden Bearbeitungsgebühren zu erheben, sofern dies gesondert ausgewiesen ist.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu fordern. Zusätzlich kann der Anbieter eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB beanspruchen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt; die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(6) Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 Sicherheitsleistung (Kaution)

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsbeginn oder während der Vertragslaufzeit eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) vom Kunden zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird im Vertrag oder bei der Buchung festgelegt und beim jeweiligen Leistungspaket separat ausgewiesen.

(2) Die Sicherheitsleistung dient der Absicherung aller Ansprüche des Anbieters aus dem Vertragsverhältnis. Sie wird nicht verzinst.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, sich bei fälligen Forderungen aus der Sicherheitsleistung zu bedienen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Sicherheitsleistung unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Aufforderung, wieder auf den ursprünglichen Betrag aufzufüllen.

(4) Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nach Vertragsende und Ausgleich aller offenen Forderungen des Anbieters, in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeendigung und Rückgabe aller überlassenen Gegenstände.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Servicepaket und der darin festgelegten Mindestvertragslaufzeit (z.B. monatlich, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate).

(2) Der Vertrag kann jeweils zum Ende der vereinbarten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist technisch bis unmittelbar vor der anstehenden Verlängerung über das Kundenportal oder per E-Mail möglich.

(3) Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um den ursprünglich gewählten Zeitraum (z.B. einen weiteren Monat, drei Monate, sechs Monate oder ein Jahr).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist,
  • der Kunde nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z.B. Nutzung der Dienste für rechtswidrige Zwecke, Verstoß gegen GwG-Pflichten),
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Kunde nach Vertragsschluss auf einer einschlägigen Sanktions- oder Embargoliste gelistet wird (vgl. § 14).

(5) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis mit angemessener Frist beenden, sofern der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen in den im Vertrag bestimmten Geschäftsräumen nicht mehr erbringen kann, beispielsweise aufgrund eines Standortwechsels. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden hierüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall sind gegenseitige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

(6) Jede Kündigung bedarf der Schriftform im Sinne des § 1 Abs. 6 (Textform / E-Mail genügt).

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Haftung nach Absatz (2) und (3) ist je Schadensfall auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Schadensereignis gezahlten Nettoentgelte für das betroffene Servicepaket begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000,00 €. Dieser Haftungshöchstbetrag gilt nicht für Schäden im Sinne von Absatz (1) sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Der Kunde ist gemäß § 3 Abs. 5 und Teil B, Abschnitt I, § 2 für die Sicherung der ihm zur Verfügung gestellten Dokumente und Daten selbst verantwortlich.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen. Ebenso haftet der Anbieter nicht für den Inhalt von Postsendungen oder Telefongesprächen, die für den Kunden bearbeitet werden.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.

(8) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in zwölf Monaten ab Kenntnis des Kunden vom Schaden, spätestens jedoch in der gesetzlichen Höchstfrist.

§ 8 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt liegt vor bei außergewöhnlichen, von außen einwirkenden Ereignissen, die auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt des Anbieters nicht hätten verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien und behördliche Quarantänemaßnahmen, Krieg, Aufstände, Terroranschläge, Streiks und Aussperrungen (auch bei Subunternehmern und Versanddienstleistern), Cyberangriffe, Energieausfälle, Zusammenbrüche öffentlicher Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie hoheitliche Anordnungen.

(2) Während der Dauer höherer Gewalt ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten des Anbieters. Bereits gezahlte Entgelte für den betroffenen Leistungszeitraum werden anteilig erstattet, wenn die Beeinträchtigung länger als 14 Tage andauert und die Leistung in dieser Zeit nicht erbracht wurde.

(3) Sollte die höhere Gewalt länger als drei Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche aus Gründen höherer Gewalt sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit, Postgeheimnis

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und ggf. dessen Mitarbeitern oder Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt, die auf der Webseite des Anbieters einsehbar ist.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt hierfür ein entsprechendes Muster zur Verfügung. Soweit der Anbieter eigene Pflichten erfüllt (z.B. nach dem GwG oder dem Postgesetz), bleibt er insoweit Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(3) Die Datenverarbeitung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union. Soweit im Einzelfall eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR erforderlich ist, stellt der Anbieter ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Art. 44 ff. DSGVO sicher.

(4) Der Anbieter und seine Mitarbeiter sind zur Wahrung des Postgeheimnisses gemäß § 39 Postgesetz (PostG) und § 206 Strafgesetzbuch (StGB) sowie zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Kunden verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(5) Der Kunde ist seinerseits zur Vertraulichkeit über die ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Verhältnisse des Anbieters (z.B. Prozesse, Preiskalkulationen, technische Lösungen) verpflichtet.

(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er bei der Übermittlung von Daten an den Anbieter und bei der Nutzung der Dienste die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält, insbesondere hinsichtlich der Daten seiner eigenen Kunden oder Geschäftspartner.

§ 10 Geldwäschegesetz (GwG)

(1) Der Anbieter ist als Erbringer von Bürodienstleistungen Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und unterliegt den entsprechenden Sorgfalts- und Identifizierungspflichten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle zur Erfüllung der GwG-Pflichten erforderlichen Informationen und Dokumente zur Identifizierung des Vertragspartners, ggf. der für ihn auftretenden Personen und der wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Identifizierung erfolgt im Regelfall über das gesicherte Upload-Verfahren im Kundenportal: gültiges amtliches Ausweisdokument sowie – falls die Anschrift nicht auf dem Ausweis ersichtlich ist – ein Adressnachweis (z.B. Meldebescheinigung), der nicht älter als drei Monate sein darf.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, die im Rahmen der GwG-Identifizierung erhobenen Daten und Unterlagen gesetzeskonform aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt gemäß § 8 GwG fünf Jahre ab Beendigung der Geschäftsbeziehung. Diese gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der Identifizierungsdaten erfolgt unabhängig von der in Teil B, Abschnitt I, § 2 geregelten 90-tägigen Aufbewahrung von Kundenpost und bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach dem GwG nicht nachkommt oder wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass die Dienstleistungen für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden sollen.

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, Verdachtsfälle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Der Kunde wird in solchen Fällen aufgrund des gesetzlichen Verbots (§ 47 GwG) nicht über die Meldung informiert.

§ 11 Sanktionen, Embargos, Compliance

(1) Der Kunde versichert, dass weder er selbst noch seine wirtschaftlich Berechtigten oder gesetzlichen Vertreter auf einer einschlägigen Sanktions- oder Embargoliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der USA (insbesondere OFAC) oder anderer relevanter Jurisdiktionen gelistet sind. Der Kunde verpflichtet sich, eine spätere Listung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen anwendbare Sanktions- oder Embargobestimmungen verstößt oder eine Listung im Sinne von Absatz (1) erfolgt.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Anbieters nicht für Zwecke zu nutzen, die gegen anwendbare Antikorruptions- oder Bestechungsbestimmungen verstoßen.

§ 12 Nutzungsrechte und Pflichten bezüglich der Adresse

(1) Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Geschäftsadresse darf vom Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses als ladungsfähige Geschäftsanschrift im Rechtsverkehr, für das Impressum, Handelsregistereintragungen und sonstige offizielle Zwecke genutzt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Adresse den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Adresse durch den Kunden im Einzelfall.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung seines Gewerbes sowie die steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Anerkennung des Standorts als Ort der Geschäftsleitung oder als Betriebsstätte. Die Entscheidung über die steuerliche und gewerberechtliche Ansässigkeit liegt im alleinigen Ermessen der zuständigen Behörden.

(4) Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Adresse des Anbieters umgehend, spätestens aber vier Wochen nach Vertragsende, einzustellen und alle entsprechenden Einträge (Handelsregister, Impressum, Geschäftspapiere etc.) unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von vier Wochen, zu ändern. Der Anbieter ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist eingehende Post für den Kunden zurückzuweisen oder kostenpflichtig nachzusenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für nach Vertragsende eingehende Postbearbeitungsleistungen kann der Anbieter eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

§ 13 Vertragsübertragung, Nutzung verbundener Unternehmen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag und/oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG, auf einen Rechtsnachfolger oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, einer Fusion oder eines Asset-Deals auf einen Erwerber des Geschäftsbetriebs zu übertragen.

(2) Eine solche Übertragung wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich zu kündigen. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt, gilt die Zustimmung zur Vertragsübertragung als erteilt; hierauf wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

(3) Die Servicequalität für den Kunden darf sich durch eine Vertragsübertragung nicht nachteilig verändern. Bereits geleistete Vorauszahlungen und etwaige Sicherheitsleistungen werden auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen.

(4) Der Kunde ist zur Übertragung des Vertrages oder einzelner Rechte daraus auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

§ 14 Werbung mit Referenzen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenzkunde in seinen Werbe- und Marketingmaterialien (insbesondere auf der Webseite und in Präsentationen) zu nennen.

(2) Der Kunde kann der Nennung als Referenzkunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Der Anbieter wird die Nennung daraufhin in einer angemessenen Frist entfernen.

§ 15 Änderungen der AGB und Leistungen

(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die Leistungsbeschreibungen und Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung das Gleichgewicht des Vertrags nicht zulasten des Kunden in unangemessener Weise verschiebt. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Anpassungen aufgrund technischer Entwicklungen, Veränderungen der Beschaffungs- oder Personalkosten oder Anpassungen aufgrund neuer Anforderungen der zuständigen Behörden.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform (insbesondere per E-Mail) mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert ausdrücklich hinweisen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs des Kunden hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB bzw. Leistungen außerordentlich zu kündigen. Übt der Kunde dieses Sonderkündigungsrecht nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung zu den bisherigen Bedingungen ordentlich oder mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen.

(4) Wesentliche Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich verändern (z.B. Preiserhöhungen oberhalb des Inflationsausgleichs), bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Hinweis zum Widerrufsrecht: Da der Anbieter seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erbringt (siehe § 1 Abs. 4), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 312g BGB.

(5) Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Dieser Hinweis erfolgt vorsorglich; die Regelungen des VSBG gelten ohnehin nicht, da der Anbieter ausschließlich gegenüber Unternehmern tätig wird.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsbestandteile in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, ist im Zweifelsfall ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Teil B: Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungsarten — I. Virtuelle Geschäftsadresse und Postservice

Teil B I § 1 Leistungsbeschreibung Virtuelle Geschäftsadresse

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine repräsentative, ladungsfähige Geschäftsadresse an dem im Vertrag vereinbarten Standort zur Verfügung.

(2) Die Adresse kann vom Kunden für seine Geschäftskorrespondenz, für Eintragungen in öffentliche Register (z.B. Handelsregister, Gewerberegister) und für das Impressum seiner Webseite genutzt werden, unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Anbringung eines Firmenschildes des Kunden am Standort ist optional und kann gesondert vereinbart und berechnet werden, sofern ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Teil B I § 2 Leistungsbeschreibung Postservice

(1) Der Anbieter nimmt für den Kunden eingehende Postsendungen entgegen. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket.

(2) Variante A: Physische Weiterleitung. Bei Paketen mit physischer Weiterleitung wird die Post gesammelt und in den vereinbarten Intervallen an die vom Kunden hinterlegte Adresse versandt.

(3) Variante B: Digitaler Scanservice. Erfolgt die Bearbeitung als digitaler Scanservice, gelten folgende Bedingungen:

  • Digitalisierung: Eingehende Briefpost wird geöffnet, gescannt und dem Kunden im digitalen Kundenportal des Anbieters zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Original innerhalb von 90 Tagen gegen die in § 4 genannten Kosten an sich versenden zu lassen.
  • Lagerung & Vernichtung: Die physischen Originale werden nach der Digitalisierung für einen Zeitraum von 90 Tagen sicher verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Originale ohne weitere Ankündigung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DIN 66399) vernichtet. Eine dauerhafte physische Archivierung findet nicht statt.
  • Verantwortlichkeit für Archivierung: Der Anbieter übernimmt keine langfristige Archivierung der digitalen oder physischen Unterlagen im Sinne der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z.B. gemäß GoBD oder HGB). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße, revisionssichere Archivierung der digitalen Kopien sowie die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufbewahrung von Originalen liegt ausschließlich beim Kunden. Nach Vertragsende stellt der Anbieter die im Kundenportal hinterlegten Dokumente für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Download bereit; danach werden sie unwiderruflich gelöscht.
  • Werbung: Offensichtliche Werbesendungen (Kataloge, Flyer, Massensendungen ohne persönlichen Adressbezug) werden im Scanservice nicht berücksichtigt und direkt vernichtet.

(4) Gerichtliche und behördliche Zustellungen: Förmliche Zustellungen (Einschreiben mit oder ohne Rückschein, Postzustellungsurkunden, gerichtliche oder behördliche Schreiben) werden vom Anbieter mit besonderer Priorität behandelt. Der Kunde wird über den Eingang einer solchen Sendung unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, per E-Mail und über das Kundenportal informiert. Im Rahmen des Scanservices erfolgt eine bevorzugte Digitalisierung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Expressweiterleitung gegen gesonderte Berechnung beauftragt werden.

(5) Pakete und Päckchen: Der Anbieter nimmt für den Kunden Standardpakete üblicher Versanddienstleister (z.B. DHL, UPS, DPD, GLS) bis zu einem Gewicht von 30 kg und bis zu üblichen Standardabmessungen entgegen. Folgende Sendungen werden ausdrücklich nicht angenommen oder bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung:

  • Sendungen mit Nachnahme,
  • Wertsendungen, Wertbriefe oder Sendungen, die eine persönliche Identifikation des Empfängers erfordern,
  • Gefahrgut, verderbliche Waren oder Sendungen mit verbotenem Inhalt,
  • Sperrgut oder Sendungen, die die genannten Maße/Gewichtsgrenzen überschreiten,
  • Sendungen mit Kühlbedarf oder besonderen Lagerbedingungen.

Pakete werden nach Eingang für maximal 14 Tage kostenfrei gelagert. Eine darüber hinausgehende Lagerung kann gegen eine angemessene Lagergebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste vereinbart werden. Nicht abgeholte oder nicht weiterleitbare Sendungen werden nach Ablauf der Lagerfrist und vorheriger Benachrichtigung des Kunden auf dessen Kosten an den Absender zurückgesandt oder, sofern keine Rücksendung möglich ist, entsorgt.

(6) Fair-Use-Prinzip: Für alle Postleistungen gilt das in § 5 definierte Fair-Use-Prinzip hinsichtlich des Sendungsvolumens.

(7) Gefahrenübergang und Haftungsbeschränkung bei Postleistungen: Die Haftung des Anbieters für den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Zustellung von Postsendungen beginnt erst mit der tatsächlichen Entgegennahme der Sendung in den Geschäftsräumen des Anbieters und endet mit der Übergabe an einen Versanddienstleister (bei physischer Weiterleitung) bzw. mit der Bereitstellung im digitalen Kundenportal (bei Scanservice). Für Verluste oder Beschädigungen auf dem Postweg (Zulauf zum Anbieter oder Weiterleitung an den Kunden) übernimmt der Anbieter keine Haftung; die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Der Anbieter haftet zudem nicht für Schäden, die durch die rechtlich notwendige Öffnung von Briefen im Rahmen des Scanservice entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für den Verlust von gewöhnlicher Briefpost durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag von 25,00 € pro Sendung begrenzt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass besonders wertvolle Inhalte oder Originaldokumente (z.B. Urkunden, Schecks, Bargeld) nicht an die virtuelle Adresse versandt werden sollten. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen in Teil A § 7.

Teil B I § 3 Empfangsvollmacht

(1) Mit dem Abschluss des Vertrages und der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Kunde dem Anbieter und dessen hierfür autorisierten Mitarbeitern ausdrücklich die Vollmacht (Postempfangsvollmacht), alle an die vereinbarte Geschäftsadresse des Kunden adressierten Postsendungen entgegenzunehmen.

(2) Diese Postempfangsvollmacht umfasst insbesondere die Befugnis des Anbieters:

  • Postsendungen für den Kunden zu öffnen, sofern dies für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (insbesondere für den Scanservice oder zur Identifizierung des Inhalts bei unklaren Sendungen zur korrekten Zuordnung) notwendig ist.
  • Die Inhalte der Postsendungen digital zu erfassen (z.B. durch Scannen) und dem Kunden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zugänglich zu machen.
  • Postsendungen physisch oder digital gemäß den Weisungen des Kunden und den vertraglichen Vereinbarungen weiterzuleiten oder zu lagern.
  • Förmliche Zustellungen (Einschreiben, Postzustellungsurkunden, gerichtliche oder behördliche Schreiben) entgegenzunehmen und ggf. den Empfang gegen Unterschrift zu bestätigen.

(3) Der Kunde erkennt an, dass die Erteilung dieser Postempfangsvollmacht eine wesentliche Voraussetzung für die Erbringung der Postdienstleistungen durch den Anbieter ist. Die Vollmacht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren, falls die Postempfangsvollmacht widerrufen oder ihr Umfang geändert werden soll. Ein Widerruf oder eine wesentliche Einschränkung der Vollmacht kann die Erbringung der Postdienstleistungen durch den Anbieter unmöglich machen und den Anbieter ggf. zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigen.

Teil B I § 4 Kosten und Gebühren Postservice

(1) Die Grundgebühren für den Postservice sind in den Paketpreisen enthalten.

(2) Zusätzliche Kosten können anfallen für:

  • Porto und Verpackungsmaterial bei physischer Postweiterleitung,
  • Überschreitung des im Paket inkludierten Scanvolumens (vgl. § 5 Fair-Use),
  • Sonderleistungen (z.B. Expressweiterleitung, Annahme übergroßer Pakete, Lagerung nach Ablauf der kostenfreien Frist),
  • Kosten für die Weiterleitung von Päckchen & Paketen,
  • Aufwandsentschädigung für Postbearbeitung nach Vertragsende.

(3) Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt.

(4) Wünscht der Kunde im Rahmen des digitalen Scanservices die physische Aushändigung eines spezifischen Originaldokuments innerhalb der 90-tägigen Lagerfrist, so fällt hierfür eine Bearbeitungspauschale für den Such- und Aufbereitungsaufwand an (Identifizierung, Entnahme aus dem Archiv und versandfertige Aufbereitung inkl. Porto). Die Pauschale wird im Kundenportal transparent angezeigt und richtet sich nach dem Land der Weiterleitung sowie der gewählten Versandart. Der Versand erfolgt in der Regel als Standardbrief, sofern der Kunde keine kostenpflichtige Zusatzleistung (z.B. Einschreiben) beauftragt. Preisänderungen werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen über das Kundenportal oder per E-Mail mitgeteilt; bereits beauftragte Vorgänge bleiben hiervon unberührt.

Teil B I § 5 Nutzungsumfang und Fair-Use-Prinzip (Postservice / Scanservice)

(1) Die in den Servicepaketen enthaltenen Leistungen (insbesondere „unlimited scans“) basieren auf einem Fair-Use-Prinzip. Sie sind für ein für Einzelunternehmen, Freiberufler und kleine bis mittlere Unternehmen übliches und verhältnismäßiges Postaufkommen im Rahmen einer normalen Geschäftstätigkeit konzipiert. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn das Postaufkommen einen Richtwert von durchschnittlich 30 bis 50 Briefen pro Monat nicht erheblich überschreitet.

(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Postaufkommen des Kunden zu beobachten. Stellt der Anbieter fest, dass das Aufkommen dauerhaft und erheblich über dem in Abs. (1) beschriebenen Maß liegt, wird er den Kunden hierüber informieren.

(3) Im Falle einer exzessiven Nutzung (über den Richtwert gemäß Abs. (1) hinaus) ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine Individualvereinbarung über die Anpassung des Servicepakets oder die Abrechnung von Zusatzgebühren für jede über das Fair-Use-Maß hinausgehende Sendung anzubieten.

(4) Sollte keine Einigung über eine Preisanpassung erzielt werden und die exzessive Nutzung fortbestehen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Annahme von übermäßigem Postverkehr zu verweigern oder den Vertrag gemäß den Bestimmungen in Teil A außerordentlich zu kündigen.

II. Telefonservice

Teil B II § 1 Leistungsbeschreibung Telefonservice

(1) Sofern im gebuchten Paket enthalten, stellt der Anbieter dem Kunden eine lokale Rufnummer am Standort der Geschäftsadresse zur Verfügung.

(2) Der Anbieter nimmt während der vereinbarten Servicezeiten (in der Regel Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr, sofern nicht abweichend vereinbart) Anrufe unter der bereitgestellten Rufnummer im Namen des Kunden entgegen. Die genaue Art der Anrufannahme (z.B. Standardansage, individuelle Firmenansage) richtet sich nach den Vorgaben des Kunden und den Möglichkeiten des gebuchten Pakets.

(3) Keine Anrufaufzeichnung: Der Anbieter zeichnet Telefongespräche grundsätzlich nicht auf. Über jeden relevanten Anruf (ausgenommen z.B. offensichtliche Falschverbindungen) wird eine Anrufnotiz erstellt, die dem Kunden in Echtzeit oder zeitnah per E-Mail und/oder über das Kundenportal zugänglich gemacht wird. Die Notiz enthält in der Regel Name des Anrufers, Firma, Telefonnummer, Anliegen und Zeitpunkt des Anrufs.

(4) Je nach gebuchtem Paket kann der Telefonservice auch die Weiterleitung von Anrufen an eine vom Kunden definierte Zielrufnummer umfassen.

Teil B II § 2 Erreichbarkeit und Leistungserbringung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine ständige Erreichbarkeit während der vereinbarten Servicezeiten. Kurzfristige Ausfälle aufgrund technischer Störungen oder unvorhergesehener Ereignisse können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(2) Der Anbieter setzt für den Telefonservice geschultes Personal ein. Es wird jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Anrufer gemachten Angaben übernommen. Der Service beschränkt sich auf die Entgegennahme und Weiterleitung von Nachrichten und Informationen gemäß den Anweisungen des Kunden. Eine weitergehende Beratung oder Bearbeitung von Kundenanliegen durch das Personal des Anbieters ist nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

Teil B II § 3 Pflichten des Kunden im Rahmen des Telefonservice

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die professionelle Anrufannahme notwendigen Informationen (z.B. genauer Firmenname, Art der gewünschten Begrüßung, häufige Fragen und Standardantworten, Abwesenheitszeiten) zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung des Telefonservices nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seine eigenen Kunden und Geschäftspartner über die Datenverarbeitung durch den Anbieter (Erstellung von Anrufnotizen und ggf. Übermittlung an den Kunden) gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren.

Teil B II § 4 Nutzungsumfang und Fair-Use-Prinzip (Telefonservice)

(1) Der im Rahmen der gebuchten Servicepakete inkludierte Telefonservice ist für ein übliches und angemessenes Anrufaufkommen konzipiert, das dem jeweiligen Paket und der typischen Nutzung durch vergleichbare Kunden entspricht („Fair-Use-Prinzip“). Dies umfasst in der Regel gelegentliche Anrufe im Rahmen normaler Geschäftstätigkeit.

(2) Die zur Weiterleitung verwendete Telefonnummer unterliegt einer Fair-Use-Policy. Dies bedeutet, dass gelegentliche Anrufe ohne zusätzliche Kosten weitergeleitet werden. Sollte das monatliche Minutenkontingent jedoch deutlich über 100 Minuten liegen, behält sich der Anbieter das Recht vor, jede weitere Minute über die besagten 100 Minuten mit 0,10 € pro Minute (Weiterleitung in Deutschland, sekundengenau) abzurechnen. Bei der Weiterleitung ins Ausland können die Preise abweichen; diese können gesondert beim Anbieter angefordert werden.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Anrufaufkommen des Kunden zu beobachten. Stellt der Anbieter fest, dass das Anrufaufkommen eines Kunden dauerhaft und erheblich über dem Durchschnitt eines vergleichbaren, dem gebuchten Paket entsprechenden Nutzungsprofils liegt oder die Servicequalität für andere Kunden des Anbieters durch ein außergewöhnlich hohes Anrufvolumen beeinträchtigt werden könnte, wird der Anbieter den Kunden hierauf hinweisen.

(4) Im Falle einer dauerhaft exzessiven Nutzung, die das Fair-Use-Prinzip gemäß Abs. (2) überschreitet, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Information des Kunden und dem Angebot, auf ein höheres Servicepaket mit entsprechendem Anrufvolumen zu wechseln oder eine individuelle Vereinbarung über die Kosten des Mehrverbrauchs zu treffen, das über das übliche Maß hinausgehende Anrufaufkommen gemäß einer gesonderten, dem Kunden rechtzeitig mitgeteilten Preisliste zusätzlich zu berechnen.

(5) Sollte keine Einigung über eine Anpassung des Pakets oder die Übernahme der Mehrkosten erzielt werden können und die exzessive Nutzung andauern, behält sich der Anbieter das Recht vor, nach erneuter Ankündigung und Setzung einer angemessenen Frist den Telefonservice für den Kunden einzuschränken oder im äußersten Fall auszusetzen, um die Servicequalität für die Gesamtheit der Kunden sicherzustellen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

III. Nutzung eines temporären Arbeitsplatzes

Teil B III § 1 Leistungsbeschreibung Arbeitsplatznutzung

(1) Sofern vom Anbieter angeboten und vom Kunden gebucht, kann der Kunde einen temporären Arbeitsplatz (Schreibtischplatz in einem gemeinschaftlich genutzten Bereich) an dem Standort der Geschäftsadresse stunden- oder tageweise nutzen. Diese Leistung dient primär der gelegentlichen Nutzung und der Unterstützung der Ladungsfähigkeit der Geschäftsadresse; sie begründet kein dauerhaftes Mietverhältnis über feste Büroräume.

(2) Die Ausstattung des Arbeitsplatzes (z.B. Tisch, Stuhl, Internetzugang via WLAN) wird vom Anbieter bereitgestellt. Die Nutzung weiterer Infrastruktur (Drucker, Scanner etc.) kann gesondert vereinbart und berechnet werden.

Teil B III § 2 Buchung, Nutzungsentgelt und Hausordnung

(1) Die Buchung eines temporären Arbeitsplatzes erfolgt nach Verfügbarkeit und muss im Voraus beim Anbieter angefragt und von diesem bestätigt werden.

(2) Für die Nutzung des Arbeitsplatzes wird ein Nutzungsentgelt gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters fällig.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und die am Standort geltende Hausordnung einzuhalten. Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei missbräuchlicher Nutzung den Zugang zu verweigern.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für vom Kunden eingebrachte Gegenstände oder für Schäden, die durch andere Nutzer des gemeinschaftlichen Bereichs verursacht werden, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.